Was wird gefördert?
Neu-/Umgestaltung von Grünräumen/Plätzen/Straßenzügen mit standort- und klimawandelangepassten Pflanzen, die sowohl die pflanzliche als auch die tierische Vielfalt erhöhen und das Mikroklima positiv beeinflussen – durch Beschattung, als Kohlenstoffspeicher, Starkregenpuffer, u.a. Gleichzeitig werden weitere Maßnahmen gesetzt, welche Starkregenereignisse wie auch Trockenphasen abfedern – z.B. durch Entsiegelung, durch ein Regenwassermanagement. Dabei werden bereits vorhandene Grünflächen erfasst und in Beziehung gesetzt.
Förderrelevante Leistungen sind Investitionen und investitionsgebundene Leistungen wie Konzepte und Planungsleistungen, Pflanzungen (Bäume, Sträucher, Stauden etc.), die Anlage von Blumen- bzw. Naturwiesen, Bepflanzungen im Zuge einer "klimafitten" Parkplatzgestaltung, Mikroparks etc.
Was sind die Förderungsvoraussetzungen?
- Einhaltung der Kernkriterien der Aktion „Natur im Garten“ bei Gestaltung, Anlage und Pflege:
- Verzicht auf Pestizide (ausgenommen Pflanzenschutzmittel, die für die biologische Landwirtschaft zugelassen sind)
- Verzicht auf chemisch-synthetische Düngemittel
- Verzicht auf Torf und torfhaltige Produkte
- Vielfalt an Strukturen und Arten bei der Bepflanzung
- Verwendung vorwiegend heimischer und standortgerechter bzw. ökologisch wertvoller Pflanzen
- Verwendung von Pflanzen mit möglichst regionaler und biologischer Herkunft
- Pflege durch fachlich ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal. Als ausreichend qualifiziert gelten Personen mit abgeschlossener gärtnerischer Ausbildung, Personen mit fachlich gleichwertiger Ausbildung bzw. Kenntnissen sowie Absolvent/inn/en des Ausbildungslehrganges "Ökologische Grünraumpflege"
- Öffentliche Zugänglichkeit der Anlage
- Der Bestand des Projekts in gutem pfleglichen Zustand ist auf mindestens fünf Jahre sicherzustellen
- Es ist eine Fachberatung entsprechend den Kriterien der Aktion "Natur im Garten" vor Einreichung des Projektes einzuholen
- Dem Vorhaben ist eine Fachplanung zugrunde zu legen
Geförderte Projekte sind mit der Fördertafel der Aktion "Natur im Garten" auszuzeichnen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung bemisst sich anhand der als förderbar anerkannten Investitions- und Planungskosten. Die maximale Förderquote pro Projekt beträgt:
- 30% für „Natur im Garten“-Gemeinden
- 25% für Gemeinden mit Bekenntnis zum biologischen Pflanzenschutz
- 20% für alle anderen NÖ Gemeinden
Gefördert werden können nur Projekte, deren förderbare Gesamtkosten sich auf mindestens € 2.000,-- belaufen. Die Förderung im Rahmen von "Natur im Garten" ist mit einer maximalen Förderhöhe von € 36.000,-- pro Jahr gedeckelt.
Werden Fuß- oder/und Radwege oder/und Parkplätze im Projekt so geplant, dass das aufkommende Wasser dieser Flächen den dort wachsenden Pflanzen auf ökologische Weise zur Verfügung gestellt wird (z.B. durch Versickerung, Speicher im Untergrund etc.), kann sich die Bemessungsgrundlage um bis zu 20% der für die Bepflanzung anerkannten Kosten erhöhen.
Wie lange bekomme ich die Förderung?
Diese Förderaktion ist von 19. März 2021 - 31. Dezember 2022 bis zur Ausschöpfung der Mittel gültig.
Wie bekomme ich die Förderung?
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3(at)noel.gv.at